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Sexualdelikte Vergewaltigung

Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Wisch Anwalt

Die Vergewaltigung ist ein sexueller Übergriff mit Zwang sowie dem Eindringen in den Körper des Opfers. Sie ist somit die schwerste Form des Straftatbestands § 177 StGB. Wer einer Vergewaltigung beschuldigt wird, sollte unverzüglich einen Anwalt einschalten.

Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung drohen 15 Jahre Haft. Die Mindeststrafe beträgt zwei Jahre.

Als Anwaltskanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir auch Beschuldigte beim Vorwurf der Vergewaltigung – deutschlandweit.

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Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
  2. Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
  3. Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf einer Vergewaltigung stehen nicht nur empfindliche und teils langjährige Freiheitsstrafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.

Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!

Ihr Anwalt bei Vergewaltigung
RA Markus Bauer

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RA Markus Bauer Anwalt für Sexualstrafrecht

Wie definiert das Sexualstrafrecht eine Vergewaltigung?

Der Straftatbestand der Vergewaltigung wird im Strafgesetzbuch gemeinsam mit dem sexuellen Übergriff und der sexuellen Nötigung erfasst, in § 177 StGB. Dabei bauen die drei Straftatbestände in gewisser Weise aufeinander auf:

  • Ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn der Täter sich bei sexuellen Handlungen über den Willen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung des Opfers hinwegsetzt.
  • Wendet er dabei Zwang an greift zu Drohungen und Gewalt oder nutzt die Schutzlosigkeit des Opfers aus? Dann handelt es sich um eine sexuelle Nötigung.
  • Kommt es im Rahmen des sexuellen Übergriffs oder der sexuellen Nötigung zu einem „Eindringen in den Körper“? Damit liegt eine Vergewaltigung vor.
Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Eine Vergewaltigung nach dieser Definition stellt gemäß Strafgesetzbuch grundsätzlich eine schwere Form des sexuellen Übergriffs oder der sexuellen Nötigung dar. Deshalb droht von vornherein ein höheres Strafmaß.

Was bedeutet das „Eindringen in den Körper“ bei einer Vergewaltigung?

Entscheidendes Merkmal bei einer Vergewaltigung ist das „Eindringen in den Körper“, zusätzlich zu den anderen Voraussetzungen (eine sexuelle Handlung liegt vor, das Opfer will sie nicht).

Das Eindringen ist zum Beispiel gegeben, wenn es zum „Beischlaf“, das heißt zum Geschlechtsverkehr kommt, der mit dem Penetrieren des Körpers verbunden ist. Das gilt sowohl für Vaginalverkehr wie für Analverkehr und Oralverkehr, und zwar auch dann, wenn das Opfer gezwungen wird, in den Körper des Täters einzudringen.

„Eindringen in den Körper“ bezieht sich aber auch auf den Gebrauch von Gegenständen, die dem Opfer in Mund, Anus oder Scheide eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Tat sexualbezogen ist (das kann beim Einführen in den Mund fraglich sein). Ob sexuelle Befriedigung das Hauptmotiv des Täters darstellt, ist dagegen gleichgültig.

Allerdings zählt nicht jede Form des Eindringens als Vergewaltigungstatbestand. So entschied der Bundesgerichtshof, dass der Zungenkuss eines Mannes bei einem Kind keine „beischlafähnliche Handlung“ war, so dass keine Vergewaltigung im Sinne des § 177 StGB vorlag.

Was sind Beispiele für Vergewaltigungen gemäß Sexualstrafrecht?

Im Sexualstrafrecht zählt aufgrund des „Eindringens“ als wichtigstem Tatmerkmal nicht nur der klassische Fall des erzwungenen Geschlechtsverkehrs als Vergewaltigung. Einige Beispiele, beginnend mit einem typischen Fall:

  • Ein Mann will sich nicht damit abfinden, dass seine Ehefrau ihn abweist, und setzt den Geschlechtsverkehr mit Gewalt durch.
  • Eine Frau und ein Mann haben sich darauf geeinigt, mit Rollenspielen zu experimentieren. Der Mann fesselt die Frau mit ihrem Einverständnis. Dann führt er ihr einen Vibrator ein, obwohl das nicht verabredet war und sie dagegen protestiert.
  • Ein Einbrecher überrascht die Bewohnerin des Hauses im Schlafzimmer. Er fesselt sie, damit sie nicht fliehen oder um Hilfe rufen kann. Dabei macht er sich über sie lustig und steckt ihr einen Finger in die Scheide.
  • Zwei Männer lernen sich über eine Dating-App kennen. Zunächst sieht es so aus, als ob es beim ersten Treffen zum einvernehmlichen Sex kommt. Doch dann unterbricht einer der beiden das Vorspiel, weil er nicht mehr will. Der andere Mann führt dennoch Oralverkehr an ihm aus, trotz der klaren Aufforderung, das zu unterlassen.
  • In einer geschlossenen Jugendeinrichtung wird ein Jugendlicher regelmäßig zum Opfer von Mobbing und Übergriffen. Diese gipfeln darin, dass zwei Täter ihm gewaltsam einen Besenstiel in den Enddarm einführen.

Können sexuelle Übergriffe noch weitere Straftatbestände neben Vergewaltigung erfüllen?

Je nach Tatverlauf kann ein Sexualdelikt mehrere Straftatbestände erfüllen. Einige Beispiele:

  • Sexuelle Übergriffe auf ein Kind, bei denen es zur Penetration kommt, können sowohl als Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) wie als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB) verurteilt werden.
  • Die Vergewaltigung eines Schülers durch den Lehrer oder einer Auszubildenden durch ihren Ausbilder erfüllt gleichzeitig den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (174 StGB).
  • Ist der Täter Arzt oder Psychotherapeut, und das Opfer eine Patientin oder ein Patient, liegt neben der Vergewaltigung auch sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vor (§ 174c StGB).
  • Wenn der Täter Filme oder Fotos von dem Geschehen anfertigt, kann er zusätzlich zur Vergewaltigung wegen der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB) angeklagt werden.

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Wie wird Vergewaltigung bestraft?

  • Eine Vergewaltigung ist ein schwerer sexueller Übergriff gemäß § 177 StGB und kann Haftstrafen von bis zu fünfzehn Jahren Die Mindeststrafe beträgt zwei Jahre.
  • In bestimmten Fällen liegt die Mindeststrafe höher: drei Jahre Haft drohen, wenn der Täter bei der Tat eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand bei sich führt, oder mit einem anderen Werkzeug oder Mittel den Widerstand überwinden wollte, oder dem Opfer schwere Gesundheitsschäden drohten.
  • Fünf Jahre Freiheitsstrafe sind das Minimum, wenn eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei der Tat nicht nur mitgeführt wird, sondern zum Einsatz kommt. Das Gleiche gilt, wenn das Opfer bei der Tat schwer misshandelt wird oder in Todesgefahr gerät.
  • Führt eine Vergewaltigung zum Tod des Vergewaltigungsopfers, kann das Gericht eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängen, oder eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren (§ 178 StGB).

Allerdings kann der Strafrahmen jeweils niedriger ausfallen, wenn mildernde Umstände vorliegen.

Welche mildernden Umstände kann es bei einer Vergewaltigung geben?

Das Sexualstrafrecht legt eine Reihe von Umständen fest, die der Richter bei der Festlegung der Strafe prüfen muss, um sie gegebenenfalls strafmildernd zu berücksichtigen.

  • So kann die Strafe auch für einen Vergewaltigungstatbestand geringer ausfallen, wenn der Täter sich um einen Ausgleich mit dem Opfer der Straftat bemüht und das Verhalten nach der Tat zeigt, dass er sich seiner Verantwortung bewusst ist. Ein Aspekt ist der materielle Ausgleich von Schäden, etwa die Übernahme von Behandlungskosten und die Zahlung von Schmerzensgeld. Ein zweiter Aspekt ist der Versuch, einen Täter-Opfer-Ausgleich herbeizuführen. Das schließt neben der Verpflichtung zur Zahlung von Geld regelmäßig auch die Übernahme von Verantwortung für die Tat und das Bekunden von Reue ein.
  • Strafmildernd berücksichtigt wird in der Regel auch, wenn der Täter sich stellt, von sich aus umfassend gesteht oder auf andere Art entscheidend zur Aufklärung des Tathergangs beiträgt. Blieb dem Opfer aufgrund eines Geständnisses eine traumatische Aussage vor Gericht erspart? Das wird in vielen Urteilen in Vergewaltigungsprozessen strafmildernd berücksichtigt.
  • Für den Fall, dass der Täter zum Zeitpunkt der Tat keine volle Einsicht in die Unrechtmäßigkeit seines Handelns hatte, sieht das Strafgesetzbuch mildere Strafen vor. Grund ist die verminderte Schuldfähigkeit, beispielsweise durch eine seelischen Störung oder die Wirkung von Alkohol und Drogen.

Was sind typische Aspekte einer Verteidigungsstrategie gegen Vergewaltigungsvorwürfe?

Bestehen Zweifel an den belastenden Aussagen? Viele Vergewaltigungsvorwürfe werden im Rahmen von (früheren) Beziehungen erhoben. Inwieweit sprechen die Umstände dafür, dass Beziehungskonflikte oder auch Rachegedanken eine Rolle spielen? Wenn das Opfer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, wie belastbar sind die Aussagen dann? Wenn die Tat länger zurück liegt, wie sicher ist das Erinnerungsvermögen? Gibt es Indizien, die nicht zu der belastenden Aussage passen?

Wie ist die Beweislage? In vielen Fällen ist die Spurenlage nicht eindeutig. Kratzer oder blaue Flecken müssen nicht für erzwungenen Geschlechtsverkehr sprechen. Die Staatsanwaltschaft muss nicht nur beweisen können, dass sexuelle Handlungen mit Eindringen in den Körper stattfanden, sondern auch, dass der Täter sich dabei über den Willen der betreffenden Person hinweggesetzt hat.

Kann ein Sachverständigengutachten die Zweifel an den Vorwürfen untermauern? Gutachten spielen in vielen Strafverfahren im Sexualstrafrecht eine Rolle, auch bei Vergewaltigungsprozessen. Sie können auch von der Verteidigung in Auftrag gegeben werden.

Gibt es mildernde Umstände? Ein erfahrener Strafverteidiger wie Anwalt Bauer erkennt, ob mögliche Strafmilderungsgründe und Argumente für einen minderschweren Fall vorliegen. Solche Aspekte wird er gezielt in seine Verteidigungsstrategie einbauen.

Anwalt beim Vorwurf der Vergewaltigung

Rechtsanwalt Markus Bauer ist ein Strafverteidiger von bundesweitem Rang. Das Sexualstrafrecht ist der Schwerpunkt der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mit ihren neun Kanzleistandorten im gesamten Bundesgebiet. Rechtsanwalt Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht einschließlich dem der Vergewaltigung.

Unsere Strafrechtskanzlei vertritt Mandanten in ganz Deutschland. Kanzleigründer Markus Bauer genießt einen erstklassigen Ruf als erfolgreicher Strafverteidiger bei Sexualdelikten aller Art. Mit ihm als Ihrem Verteidiger profitieren Sie von umfassender Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren.

Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun.

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    Vergewaltigung Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023 von advo_sexualstrafrecht_admin
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