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Ratgeber Nein heißt Nein im Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht: "Nein heißt nein", was bedeutet das?

Wisch Anwalt

Im November 2016 wurde das Sexualstrafrecht in Deutschland grundlegend geändert. Mit dieser Änderung der Regelungen nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ geht auch ein Paradigmenwechsel einher. Dadurch ergeben sich in der Praxis viele Problemfälle, welche auch bis heute noch nicht im Detail geklärt sind. Im folgenden Artikel zeigen wir auf, was Sie zum nun geltenden Sexualstrafrecht wissen müssen.

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Was jetzt zu tun ist!

Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
  2. Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
  3. Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf von Sexualstraftaten wie einen sexuellen Übergriff stehen nicht nur empfindliche und teils langjährige Freiheitsstrafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Haben Sie von Ermittlungsverfahren gegen Sie durch eine Vorladung oder sonstige Maßnahmen erfahren, sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.

Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!

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RA Markus Bauer

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RA Markus Bauer Anwalt für Sexualstrafrecht

Was hat sich durch die Änderung des Sexualstrafrechts geändert?

  • Mit der Überarbeitung und Neugestaltung des Sexualstrafrechts ging ein erheblicher Paradigmenwechsel einher. Nach der alten Rechtslage war für ein strafbares Verhalten noch notwendig, dass der Täter sein Opfer durch Gewalt oder Zwang zu sexuellen Handlungen nötigt. Nach der neuen Rechtslage und dem damit eingeführten Tatbestand des sexuellen Übergriffs in § 177 StGB ist es bereits ausreichend, wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers vorgenommen werden.Dieser erkennbare entgegenstehende Wille kommt häufig mit dem Wort „Nein“ zum Ausdruck. Jedoch kann dies auch durch andere Signale wie ein wegdrehen, ein wegstoßen oder weinen zum Ausdruck kommen. Aber auch wer ein Überraschungsmoment ausnutzt oder das Opfer derart überrumpelt, dass es den Vorfall erst registriert, nachdem es bereits zu sexuellen Handlungen kam, macht sich strafbar.
Sexualstrafrecht – nein heißt nein

Welche neuen Straftatbestände wurden eingeführt?

Neben dem Paradigmenwechsel wurden auch einige neue Straftatbestände ins Gesetz aufgenommen. So war früher das sogenannte Grapschen, also das unsittliche Berühren an Brust oder Po, sofern es hierbei zu keinen anderen Straftaten kam, straffrei. Dies wurde durch die Neugestaltung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB geändert. Danach muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren rechnen, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

Zudem wurde, als Resultat aus der Kölner Silvesternacht 2015/16, mit § 184j StGB ein neuer Straftatbestand eingeführt. Demnach muss mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen, wer einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Belästigung aus einer Gruppe heraus fördert.

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Was bedeutet das „Nein heißt Nein“-Modell

Mit dem „Nein heißt Nein“-Modell soll das Recht der sexuellen Selbstbestimmung des Einzelnen vor ungewollten eingriffen geschützt werden. Während nach der früheren Rechtslage immer auch durch eine Nötigungshandlung ein Widerstand überwunden werden musste, genügt nun ein lediglich erkennbar entgegenstehender Wille. Dieser kann vielfältig durch Äußerungen, wie bspw. „hör auf“ oder ein „lass das“ sowie durch ein eindeutiges Verhalten, wie ein Abwenden oder ein Wegstoßen zum Ausdruck kommen.

Problematisch ist die Frage, wann genau ein nein auch ein nein ist. Dies ist insbesondere deswegen erheblich, weil das nein die Schwelle zur Strafbarkeit markiert. Noch problematischer wird hierbei, dass dieses Modell nicht nur gegenüber Fremden, sondern auch innerhalb einer Beziehung bzw. einer Ehe gilt.

Es ist nicht selten, dass zwar ein zaghaftes nein zum Ausdruck gebracht wird, aber mit dem übrigen Verhalten ein ja zum Ausdruck gebracht wird. So stellt sich die Frage, ob bereits das wegdrehen im Bett zu einer Strafbarkeit führt, wenn der Partner sich dennoch weiter in sexueller Weise andient. Letztlich wird man eine Bewertung immer nur im konkreten Einzelfall vornehmen können.

In diesem Bereich hat die Änderung des Sexualstrafrechts zu erheblichen Problemen geführt, welche durch die regelmäßig situativ bedingte Abwesenheit von Zeugen und die dadurch ohnehin bestehenden Beweisprobleme noch ergänzt werden. So steht in diesen Fällen häufig Aussage gegen Aussage.

Der Vorwurf einer Sexualstraftat wirkt regelmäßig schwer und kann erhebliche Auswirkungen auch auf das Privat- und Berufsleben haben. Nehmen Sie daher derartige Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter. Holen Sie sich einen kompetenten Anwalt zur Wahrung Ihrer Rechte an Ihre Seite.

Wie sollte man reagieren, wenn der Vorwurf eines Sexualdelikts im Raum steht?

Der Vorwurf eines Sexualdelikts wiegt regelmäßig schwer und kann, auch wenn er aus der Luft gegriffen ist, erhebliche Auswirkungen insbesondere auf das private Umfeld entfalten. Wichtig ist daher zunächst Ruhe zu bewahren und jegliche Aussage zu verweigern. Auch wenn man gerne den Vorwürfen widersprechen möchte, kann dies häufig zu erheblichen Folgeproblemen im Verfahren führen, bis hin zu einer Verurteilung aufgrund einer unbedachten Äußerung.

Suchen Sie sich daher Rat bei einem erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser kann für Sie Akteneinsicht nehmen und entsprechende Erklärungen für Sie abgeben. Er wird hierbei stets Ihre Interessen im Fokus behalten und in Ihrem Interesse handeln.

Beschuldigter einer Sexualstraftat – Anwalt einschalten!

Rechtsanwalt Markus Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht und berät Sie zu allen Ermittlungsmaßnahmen wie Befragungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Anwalt Bauer hat sich als Strafverteidiger einen bundesweiten Ruf erarbeitet und gilt als erstklassiger Strafverteidiger bei Sexualdelikten aller Art.

Unsere Strafrechtskanzlei vertritt bundesweit Mandanten. Mit Rechtsanwalt Bauer als Ihrem Verteidiger profitieren Sie von umfassender Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren.

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    Nein heißt Nein im Sexualstrafrecht Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023 von advo_sexualstrafrecht_admin
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