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Sexualdelikte Heimliche Bildaufnahmen

Upskirting:
Heimliche Bildaufnahmen mit sexuellem Hintergrund

Wisch Anwalt

Das Anfertigen von heimlichen Bildaufnahmen mit sexuellem Hintergrund fällt unter das Sexualstrafrecht. Ein Beispiel hierfür ist das sogenannte Upskirting. Hierbei werden per Foto oder Video heimlich Aufnahmen des Intimbereichs angefertigt, in dem mit der Kamera unter Röcke oder Kleider gefilmt wird. Beim Filmen des Ausschnitts spricht man hingegen vom Downblousing.

Geregelt unter § 184k StGB sowie § 201a StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Als Anwaltskanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir auch Beschuldigte beim Vorwurf von Upskirting und Co. – deutschlandweit.

Sie sollen heimliche Bildaufnahmen angefertigt haben?
Was jetzt zu tun ist!

Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
  2. Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
  3. Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf der Anfertigung von heimlichen Bildaufnahmen mit sexuellem Hintergrund stehen nicht nur empfindliche Strafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.

Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!

Ihr Anwalt bei Sexualdelikten
RA Markus Bauer

24/7 Notruftelefon beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Wenn wegen einer Sexualstraftat gegen Sie ermittelt wird, verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf!

0800 988 6067

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RA Markus Bauer Anwalt für Sexualstrafrecht

Was sagt das Strafrecht zu heimlich aufgenommenen Fotos oder Filmen mit sexuellem Bezug?

Das Strafrecht hat vor kurzem darauf reagiert, das die meisten Menschen jederzeit Bildaufnahmen mit dem Smartphone anfertigen können und Spycams immer kleiner werden. Unerwünschte Bildaufnahmen mit Sexualbezug können unter zwei verschiedene Paragraphen fallen:

  • 184K StGB soll die körperliche Intimsphäre vor unerlaubten Aufnahmen wie Upskirt-Fotos schützen. Er stellt die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ unter Strafe.
  • 201a StGB stellt das Persönlichkeitsrecht und dessen Bruch durch Bilder ins Zentrum. Der Paragraph verbietet die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Er gehört nicht zum Sexualstrafrecht im eigentlichen Sinn, erfasst aber auch strafbare Aufnahmen mit sexuellem Inhalt, etwa Nacktfotos und Aufnahmen von Menschen beim Sex.
Sexualdelikte Heimliche Bildaufnahmen Upskirting: Heimliche Bildaufnahmen mit sexuellem Hintergrund

Was tun, wenn wegen heimlicher Bildaufnahmen gegen Sie ermittelt wird oder eine Anzeige droht?

Sie brauchen so schnell wie möglich einen Strafverteidiger von Kompetenz und Erfahrung – einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Sexualstrafrecht, der sich mit der Verteidigung bei Sexualdelikten auskennt. Rechtsanwalt Markus Bauer ist ein solcher Anwalt: Er ist Strafverteidiger von bundesweiter Geltung.

Die Strafrechtskanzlei Bauer ist an neun Standorten im gesamten Bundesgebiet vertreten. Rufen Sie noch heute bei dem Kanzlei-Standort an, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Rechtsanwalt Bauer wird sich umgehend Ihres Falls annehmen und Ihre Rechte verteidigen, auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.

Wann liegt die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ vor (§ 184k StGB)?

Bildaufnahmen sind nach diesem Paragraphen strafbar, wenn sie …

  • die nackten Genitalien, den nackten Hintern oder die nackte weibliche Brust abbilden, oder aber diese Körperteile von Unterwäsche bedeckt zeigen, sowie
  • unbefugt, d. h. heimlich hergestellt und ohne Einwilligung der betreffenden Person weitergeleitet, übertragen, veröffentlicht, verkauft oder in anderer Weise genutzt bzw. Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesetzgeber hat diesen Paragraphen vor allem auf heimliche „Upskirting“- und „Downblousing“-Bilder bezogen: Fotos, bei denen Frauen heimlich, z. B. in der Straßenbahn oder auf Rolltreppen unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert wird.

Was ist die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ gemäß § 201a StGB?

Unter diesem sperrigen Titel stellt § 201a Strafgesetzbuch Fotos und Videos unter Strafe, die durch versteckte Kameras in Wohnungen, Hotelzimmern, Toiletten oder Umkleideräumen entstehen. Der Straftatbestand, den § 201a StGB festlegt, ist nicht auf sexuelle bzw. pornografische Bilder beschränkt. Es geht vielmehr generell um den Schutz der Privatsphäre und des persönlichen Lebensbereichs vor unerlaubten Bildaufnahmen. Bildaufnahmen fallen unter diesen Straftatbestand, wenn sie …

  • in einer Wohnung oder an einem geschützten Raum entstehen, an dem man sich unbeobachtet fühlen darf, wie in Umkleidekabinen oder Toilettenräumen.
  • Momente von Hilflosigkeit festhalten, zum Beispiel nach einem Unfall oder in stark betrunkenem Zustand.
  • verstorbene Personen „in grob anstößiger Weise“ zeigen, ein typisches Beispiel sind Handy-Aufnahmen von Todesopfern bei Verkehrsunfällen durch Passanten.

Nicht nur das Aufnehmen, auch das Abspeichern, Weiterleiten, Zeigen, Veröffentlichen und Nutzen solcher Bilder ist strafbar.

Das bewusste Weiterverbreiten von Bildern, die in geschützten Räumen entstanden sind, ist ohne Einwilligung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und damit verboten. Das gilt auch dann, wenn die Person in die Aufnahme selbst eingewilligt hat – das Einverständnis mit Nacktfotos ist noch kein Einverständnis mit deren Weitergabe. Aufnahmen von anderen Personen, die deren Ansehen schaden können, dürfen generell nicht ohne deren Einverständnis Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Explizit verbietet § 201a StGB zudem Nacktaufnahmen von Menschen unter 18, die zu kommerziellen Zwecken gemacht werden und für Dritte gedacht sind, etwa für „Lolita-Websites“ im Internet.

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Gerne besprechen wir Ihren individuellen Problemfall in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Wie wird die Verletzung des Intimbereichs bzw. des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen bestraft?

Für Bilder, die gemäß 184k StGB den Intimbereich oder gemäß § 201a StGB den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, ist der Strafrahmen gleich. Das Urteil kann auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren lauten.

Außerdem können alle technischen Geräte, die der Täter verwendet hat, vom Staat eingezogen werden: Handys, Fotoapparate, Videokameras, dazu Computer, an denen die Bilder oder Filme bearbeitet bzw. geschnitten wurden. Der Einzug der Geräte trifft nicht nur die Urheber der Aufnahmen, sondern auch Menschen, die sie empfangen und bewusst angeschaut, abgespeichert oder weitergeleitet haben. Auch sie machen sich gemäß den genannten Strafnormen strafbar.

Droht für verbotene und heimlichen Aufnahmen wie Upskirting-Fotos eine Gefängnisstrafe?

Beide Straftatbestände, § 184k StGB wie § 201a StGB, sind Vergehen im strafrechtlichen Sinn, keine Verbrechen. Da die mögliche Höchststrafe auf zwei Jahre Freiheitsentzug beschränkt ist, können Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Solche Bewährungsstrafen sind in diesem Rahmen auch üblich.

Allerdings hängt das vom Einzelfall ab. Wenn es in Verbindung mit den strafbaren Bildern zu weiteren Straftaten kam, beispielsweise zu Sexualdelikten wie sexueller Belästigung (§184i StGB), sexueller Nötigung (§ 177 StGB) oder Verbreitung, Erwerb und Besitz pornographischer Inhalte (§ 184b StGB), kann durchaus eine Haftstrafe im Raum stehen.

Auch die Zahl der Vorstrafen, das Auftreten vor Gericht und die Details der Tat spielen eine wichtige Rolle bei der Strafzumessung. Relevant ist bei Aufnahmen mit Sexualbezug auch, wie vielen Menschen sie zur Verfügung gestellt wurden und wie schwer das Opfer betroffen ist. Eine glaubhafte Entschuldigung als Zeichen von Reue, die Bereitschaft zu Schadenersatz und einem Täter-Opfer-Ausgleich sowie ein umfangreiches Geständnis können strafmildernd wirken.

Nicht selten lässt sich ein Strafprozess vermeiden, weil die Staatsanwaltschaft beim Strafrichter einen Strafbefehl und damit die Beendigung des Verfahrens beantragt. Ein solcher Strafbefehl ist in der Regel mit einer Geldstrafe verbunden. Die rechtskräftige Verurteilung wird jedoch vermieden. Auch die Eintragung ins Bundeszentralregister lässt sich so umgehen, solange die Geldstrafe maximal 90 Tagessätze beträgt und keine bereits eingetragenen Strafen vorliegen. Das ist wichtig, falls spätere Arbeitgeber ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangen.

Stimmt es, dass bei Upskirting-Fotos nicht in jedem Fall ermittelt wird?

Der § 184k StGB ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Polizei und Staatsanwaltschaft sind nur dann zu Ermittlungen verpflichtet, wenn das Opfer der strafbaren Bildaufnahmen Strafantrag stellt. In anderen Fällen entscheidet der zuständige Staatsanwalt, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Dagegen ist § 201a StGB kein Antragsdelikt – hier genügt es, dass die Ermittler von einem hinreichenden Verdacht erfahren, damit sie aktiv werden, zum Beispiel durch eine Strafanzeige oder im Rahmen anderer Ermittlungen.

Gibt es Fälle, in denen solche Aufnahmen nicht strafbar sind?

Wenn die abgebildete Person in die Aufnahme und/oder deren Weitergabe, Veröffentlichung etc. einwilligt, liegt keine Straftat vor. Das Einverständnis mit der Aufnahme deckt allerdings das Weitergeben, Hochladen ins Internet oder Veröffentlichen nicht ab – auch dafür muss eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen.

Die Verwendung bzw. Veröffentlichung von Aufnahmen, die den Intimbereichs bzw. den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar. Das gilt dann, wenn es sich um wissenschaftliche Werke, Kunstwerke oder um legitime Berichterstattung handelt.

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Was kann Anwalt Bauer als Strafverteidiger für Sie tun, wenn es um heimliche Bildaufnahmen mit sexuellem Hintergrund geht?

Im Ermittlungsverfahren wird Rechtsanwalt Bauer Akteneinsicht nehmen und genau prüfen, ob wirklich überzeugende Beweise vorliegen. Er berät Sie zu Ihrer Aussage und klärt mit Ihnen, ob Sie besser schweigen oder aussagen sollten.

Mögliche Zweifel an den Beweismitteln wird er ins Zentrum seiner Verteidigung stellen. Die Ermittlungsbehörden bzw. die Staatsanwaltschaft müssen nicht nur beweisen, dass die unerlaubten Bilder angefertigt bzw. verbreitet wurden. Sie müssen auch beweisen können, wer dafür in welchem Ausmaß verantwortlich ist.

Je nach Einzelfall gehört es auch zur Strafverteidigung, alle Gründe, die für ein milderes Urteil sprechen, klar und eindringlich hervorheben, und bei Bedarf den Kontakt zur Nebenklage zu suchen.

Was sind typische Beispiele für strafbare heimliche Bildaufnahmen mit sexuellem Bezug?

  • Ein junger Mann hat eine Mini-Kamera auf der Schuhspitze montiert, mit der er Frauen in öffentlichen Verkehrsmitteln von unten unter den Rock fotografiert. Auf einem beschlagnahmten Tablet findet die Polizei Hunderte solcher Aufnahmen. Viele davon wurden zudem auf Porno-Websites hochgeladen oder im Internet getauscht.
  • Eine junge Frau mietet eine Touristenwohnung für einen Kurzurlaub. Im Badezimmer entdeckt sie durch Zufall eine Spycam. Sie stellt Strafantrag gegen den Vermieter.
  • Eine Jugendliche trennt sich von ihrem ebenfalls minderjährigen Freund. Aus Verärgerung veröffentlicht er ein Video, das sie beim Geschlechtsverkehr zeigt und das er mit ihrem Einvernehmen erstellt hat, als Revenge Porn auf einer Sex-Seite.

Rechtsanwalt Markus Bauer: ein Strafverteidiger mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht von bundesweitem Rang

Rechtsanwalt Markus Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht, auch gegen den Vorwurf verbotener Bildaufnahmen mit sexuellem Hintergrund. Anwalt Bauer hat sich als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht einen bundesweiten Ruf erarbeitet.

Unsere Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Mandanten im ganzen Bundesgebiet. Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun.

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    Heimliche Bildaufnahmen Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023 von advo_sexualstrafrecht_admin
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