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Sexualdelikte Straftaten aus Gruppen

Straftaten aus Gruppen (§ 184j StGB)

Wisch Anwalt

Der Straftatbestand der „Straftaten aus Gruppen“ wurde in Folge von Vorfällen in der Silvesternacht 2015/16 geschaffen. Damals war es rund um den Kölner Dom und auf der dortigen Domplatte zu einer Vielzahl sexuell motivierter Übergriffe und handgreiflicher sexueller Beleidigungen gegen Frauen und Mädchen gekommen, die aus Gruppen feiernder Männer heraus begangen wurden. Die Politik reagierte: Wenige Monate später wurde der § 184j ins Strafgesetzbuch einfügt.

Auch bei diesem Straftatbestand drohen empfindliche Strafen und ein Ermittlungsverfahren sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Als Anwaltskanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir Beschuldigte bei jeglichen Vorwürfen einer Straftat aus Gruppen – deutschlandweit.

Ihnen wird eine Straftat aus Gruppen vorgeworfen?
Was jetzt zu tun ist!

Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
  2. Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
  3. Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf einer Straftat aus Gruppen stehen nicht nur empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.

Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!

Ihr Anwalt bei Straftaten aus Gruppen
RA Markus Bauer

24/7 Notruftelefon beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Wenn wegen einer Sexualstraftat gegen Sie ermittelt wird, verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf! Wir sind rund um die Uhr erreichbar.

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info@advo-bauer.de

RA Markus Bauer Anwalt für Sexualstrafrecht

Was sind „Straftaten aus Gruppen“ und was stellt der § 184j StGB genau unter Strafe?

Voraussetzung für den Straftatbestand gemäß § 184j StGB ist, dass man sich an einer Gruppe beteiligt, die ein Opfer bedrängt, und dass ein anderes Mitglied dieser Gruppe eine Sexualstraftat begeht: entweder eine sexuelle Belästigung (§184i StGB) oder einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung (§ 177 StGB).

Auch wenn sie sich selbst nicht direkt an der sexuellen Belästigung, dem Übergriff oder der Nötigung beteiligt haben, können die anderen Mitglieder der Gruppe sich in diesem Fall der „Straftaten aus Gruppen“ schuldig machen. Voraussetzung ist, dass sie durch ihre Teilnahme an der Gruppe die Sexualstraftat des oder der Anderen gefördert haben.

Anwalt beim Vorwurf von Straftaten aus Gruppen

Wie sehen Straftaten aus Gruppen in der Praxis aus?

  • Entscheidend ist, dass die Gruppe ein oder mehrere Opfer gemeinsam bedrängt hat. Dieses gemeinschaftliche Bedrängen ist der Kern des Tatvorwurfs gemäߧ 184j StGB.
  • Eine Teilnahme an der sexuellen Belästigung, dem sexuellen Übergriff, der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung, die eine Voraussetzung für Straftaten aus Gruppen darstellt, ist dagegen nicht erforderlich. Dass es dazu kommt, muss den anderen Gruppenmitgliedern nicht einmal bewusst sein.
  • Diese aktiven Straftat kann beispielsweise darin bestehen, dass ein einzelnes Mitglied einer Gruppe angetrunkener Männer eine Passantin intim gegrapscht und damit eine sexuelle Belästigung im Sinn von § 184i StGB begeht. Die restlichen Gruppenmitglieder machen sich der Straftaten aus Gruppen schuldig, wenn sie zwar nicht selbst gegen die Frau handgreiflich werden, aber Teil der Gruppe sind, die diese Frau oder andere Personen bedrängt hat.
  • Dieses Bedrängen kann darin bestehen, dass die Gruppe sie auf eine Art einkreist, die ihr offensichtlich unangenehm ist, sie dadurch einschüchtert oder in Angst versetzt und ihr das Ausweichen oder Verlassen des Orts erschwert oder unmöglich macht.
  • Damit eine Gruppe im Sinne dieses Sexualstraftatbestands vorliegt, müssen mindestens drei Personen zusammenkommen. Dabei muss die Gruppe keineswegs über die Tat hinaus untereinander verbunden sein. Es genügt, wenn sie sich spontan zusammengefunden hat, aber alle als Gruppe an dem Treiben teilnehmen und die Übergriffe Einzelner beispielsweise durch Anfeuern, Lachen, Witze oder Johlen unterstützen.
  • Eine rein zufällige Ansammlung von drei oder mehr Personen ist allerdings keine Gruppe im Sinne des § 184j StGB.
  • Eine bewusste Verabredung zum Bedrängen von Opfern muss nicht vorliegen.
  • Selbstverständlich muss das Opfer keine Frau sein, auch wenn das in der Praxis am häufigsten der Fall ist. Straftaten gegen Gruppen können jedoch auch gegen andere Opfergruppen begangen werden, beispielsweise homosexuelle Männer oder erkennbar transsexuelle Personen.
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Wie hoch ist die Strafe für Straftaten aus Gruppen?

Auf die Teilnahme an Straftaten aus Gruppen im Sinne des Paragraf 184j Strafgesetzbuch steht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

In vielen Fällen kann ein geschickter Strafverteidiger erreichen, dass nur eine Geldstrafe verhängt wird. Spricht das Gericht eine Freiheitsstrafe aus, wird sie bei diesem Delikt in sehr vielen Fällen zur Bewährung ausgesetzt – das heißt, dem Angeklagten bleibt das Gefängnis erspart, solange er keine weiteren Straftaten begeht und die Bewährungsauflagen einhält.

Das Delikt des § 184j StGB ist außerdem ein Vergehen und kein Verbrechen. Das hat den Vorteil, dass die Einstellung des Verfahrens gegen Strafbefehl möglich ist. Ein Strafbefehl ist zwar in aller Regel mit einer Geldstrafe, manchmal sogar mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verbunden. Anders als bei einer Verurteilung unterbleibt jedoch der Eintrag ins Zentralregister, falls die Geldstrafe 90 Tagessätze nicht übersteigt und nicht bereits frühere Straftaten verzeichnet sind. Das wiederum bedeutet, dass die Verurteilung nicht im erweiterten Führungszeugnis erscheint. Die Vorlage des Führungszeugnisses wird zum Beispiel bei der Bewerbung auf bestimmte Stellen verlangt.

Das Delikt der Straftaten aus Gruppen stellt einen Auffangtatbestand dar. Er kommt nur dann zur Anklage, wenn die Handlungsweise des Betreffenden nicht bereits unter einen anderen Straftatbestand mit schwererer Strafandrohung fällt, also beispielsweise selbst einen sexuellen Übergriff darstellt, dessen Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe liegt.

Straftaten aus Gruppen: Ein bedenkliches Straftat-Konstrukt

Viele Beobachter hielten die Einführung des § 184j StGB für politischen Populismus, mit dem die damalige Bundesregierung auf die Empörung nach der Kölner Silvesternacht 2015/2016 reagiert hat. Ein genauer Blick auf den Straftatbestand macht die Skepsis verständlich: Er setzt voraus, dass ein Dritter – nicht der wegen Straftaten aus Gruppen Angeklagte – ein Sexualdelikt gemäß § 177 StGB oder § 184i StGB begangen hat. Der wegen der Straftaten aus Gruppen Angeklagte muss diese Tat eines anderen weder gefördert noch unterstützt oder gebilligt haben. Er muss sie noch nicht einmal mitbekommen haben. Trotzdem wird sie ihm in gewisser Weise zugerechnet, sobald er mit diesem anderen Täter und weiteren Beteiligten gemeinsam eine dritte Person „bedrängt“ hat. Im Ergebnis stellt sich ganz klar die Frage, ob der § 184j StGB nicht verfassungswidrig ist.

Entscheidend ist eine kompetente Strafverteidigung

Geldstrafe, Bewährung oder Einstellung gegen Strafbefehl sind kein Automatismus. Ein wichtiger Faktor dafür ist eine geschickte und kompetente Strafverteidigung. Diese wird zunächst einmal an den berechtigten Fragen zur Verfassungsmäßigkeit dieser Strafnorm anknüpfen.

Ein erfahrener Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Bauer wird außerdem alle Argumente, die für eine mildere Bestrafung oder eine Einstellung gegen Strafbefehl sprechen, der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht gegenüber angemessen herausarbeiten.

Argumente, die sich strafmildernd auswirken können, sind beispielsweise mangelnde Steuerungsfähigkeit aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum, eine schwere psychische Ausnahmesituation oder eine unbehandelte seelische Störung.

In vielen Fällen wird es außerdem begründete Zweifel daran geben, dass der Angeklagte sich wirklich des vorgeworfenen Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Situationen, die zu einer Anklage wegen „Straftaten aus Gruppen“ führen, sind sehr oft besonders unübersichtlich. Zeugen und Opfer stehen unter erheblichem Stress. Angst und Verwirrung können das Erinnerungsvermögen trüben.

Ein rein passives Herumstehen in der Nähe des Vorfalls stellt noch keine Beteiligung an aus einer Gruppe heraus begangenen Sexualdelikten dar. Die Beweislast dafür, dass der Angeklagte aktives Mitglied einer Gruppe war, die Andere bedrängt hat, liegt bei der Staatsanwaltschaft. Gelingt es Strafverteidiger Bauer, entscheidende Zweifel an einer solchen Version des Tathergangs zu begründen, fehlt es an der Grundlage für eine Verurteilung. Schließlich gilt im Strafrecht der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Im Zweifel ist für den Angeklagten zu entscheiden.

Anwalt beim Vorwurf von Straftaten aus Gruppen

Rechtsanwalt Markus Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht, auch bei Verdacht auf eine Straftat aus einer Gruppe heraus.

Unsere Strafrechtskanzlei vertritt bundesweit Mandanten. Kanzleigründer Markus Bauer genießt einen erstklassigen Ruf als erfolgreicher Strafverteidiger bei Sexualdelikten aller Art. Mit ihm als Ihrem Verteidiger profitieren Sie von umfassender Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren.

Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun.

Ihr Ansprechpartner im Sexualstrafrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Markus Bauer – Ihren Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.

Rechtsanwalt Markus Bauer

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    Straftaten aus Gruppen Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023 von advo_sexualstrafrecht_admin
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