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Ratgeber Hausdurchsuchung Sexualstraftat

Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen einer Sexualstraftat?

Wisch Anwalt

Wenn die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Sexualstraftaten ermittelt, kommt es bei dem Beschuldigten oft zu einer Durchsuchung der Wohnräume, von Gewerberäumen, Büros, Garten- und Ferienhäusern. Nebengebäude, Grundstücke und Kraftfahrzeuge werden ebenfalls regelmäßig durchsucht. Dabei werden Gegenstände, die als Beweismittel dienen könnten, beschlagnahmt, darunter Smartphones, Computer und Speichermedien.

Rechtsanwalt Bauer ist ein deutschlandweit bekannter und aktiver Rechtsanwalt für Strafrecht mit großer Erfahrung. Als Strafverteidiger weiß er genau, welche Grenzen die Beamten bei Durchsuchungsmaßnahmen einhalten müssen, wie eine Hausdurchsuchung abläuft und wie man sich als Betroffener dabei verhalten sollte.

Es fand bei Ihnen eine Hausdurchsuchung statt?
Was jetzt zu tun ist!

Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
  2. Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
  3. Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf von Sexualstraftaten wie Kinderpornografie stehen nicht nur empfindliche und teils langjährige Freiheitsstrafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Während und nach einer Hausdurchsuchung sollten Sie keinen unüberlegten Schritte unternehmen.

Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!

Ihr Anwalt bei Sexualstraftaten
RA Markus Bauer

24/7 Notruftelefon beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Wenn wegen einer Sexualstraftat gegen Sie ermittelt wird, verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf!

0800 988 6067

info@advo-bauer.de

RA Markus Bauer Anwalt für Sexualstrafrecht

Die wichtigsten Tipps und Ratschläge im Fall einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf eine Sexualstraftat

  • Bleiben Sie ruhig! Es hängt viel davon ab, dass Sie überlegt reagieren.
  • Versuchen Sie nicht, sich den Polizisten entgegenzustellen oder sie an der Durchsuchung zu hindern.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und fertigen Sie eine Fotografie oder Kopie davon an.
  • Kontaktieren Sie umgehend Rechtsanwalt Bauer unter 0511/38871214. Übermitteln Sie ihm die Kopie des Durchsuchungsbeschlusses.
  • Schauen Sie, was die Polizei laut Durchsuchungsbeschluss sucht. Wenn es eine konkrete Sache ist, können Sie diese direkt herausgeben, um die Hausdurchsuchung abzukürzen und um zu verhindern, dass die Polizei weitere Zufallsfunde macht und mitnimmt.
  • Machen Sie keinerlei Aussage. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Rechtsanwalt Bauer wird Sie als Ihr Strafverteidiger dazu beraten, ob und in welchem Umfang Sie eine Aussage machen sollten.
Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen einer Sexualstraftat?
  • Lassen Sie sich auf keine beiläufigen Gespräche ein. Selbst wenn kein Aufnahmegerät läuft, müssen Sie davon ausgehen, dass die Polizei das, was Sie sagen, auswertet und in Berichten festhält. Später kann es als Zeugenaussage in ein Strafverfahren einfließen, ohne dass Sie eine Kontrolle über die genaue Wiedergabe haben.
  • Stimmen Sie keiner Sicherstellung und keiner Durchsicht zu. Widersprechen Sie ausdrücklich. Die Polizei wird die betreffenden Dinge trotz Ihres Widerspruchs mitnehmen oder sichten, aber sie muss diese dazu beschlagnahmen. Gegen diese Beschlagnahme kann Rechtsanwalt Bauer später vorgehen. Willigen Sie dagegen freiwillig ein, gibt es keine spätere Handhabe mehr.
  • Unterschreiben Sie nichts. Im Durchsuchungsprotokoll kann sich beispielsweise eine Einwilligung zur Sicherstellung verbergen. Sie sind zu keiner Unterschrift verpflichtet.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten heraus. Vermutlich fragen die Ermittler nach den Passwörtern und Nutzerdaten für Computer und Festplatten oder fordern Sie auf, Ihr Smartphone zu entsperren. Auch dazu sind Sie nicht verpflichtet, und Sie gewinnen nichts, wenn Sie den Ermittlern helfen, ohne vorher mit Rechtsanwalt Bauer gesprochen zu haben.
  • Holen Sie Durchsuchungszeugen hinzu, wenn sich eine neutrale, vertrauenswürdige und unvoreingenommene Person in der Nähe befindet.
  • Fertigen Sie gleich nach der Durchsuchung ein Gedächtnisprotokoll an: Wann hat die Durchsuchungsmaßnahme stattgefunden, was war die Begründung, wie viele Polizisten waren beteiligt, was wurde Ihnen gesagt, was wurde mitgenommen?

Warum kommt es gerade beim Verdacht auf ein Sexualdelikt so oft zu einer Durchsuchung?

Wenn der Vorwurf einer Sexualstraftat erhoben wird, steht zunächst oft Aussage gegen Aussage. Hat eine Vergewaltigung stattgefunden, oder war der sexuelle Kontakt einvernehmlich? War für die sexuelle Nötigung wirklich der Beschuldigte verantwortlich? Hat der Verdächtige die Frau, die Anzeige erstattet hat, wirklich seit längerem verfolgt? Eine Anklage, die sich allein auf Aussagen von Betroffenen stützt, ist im Strafprozess für die Staatsanwaltschaft stets ein Risiko. Sie wird alles daran setzen, Sachbeweise als verlässliche Beweismittel zu finden. Das können zum Beispiel Kleidung oder Bettwäsche mit DNA-Spuren eines Opfers oder des Täters sein, oder Schuhe, deren Sohlenprofil zu am Tatort gefundenen Fußabdrücken passt.

Außerdem werden regelmäßig Digitalgeräte und Datenträger bei Durchsuchungen sichergestellt: Smartphones, Computer, Laptops, Tablets, Festplatten, USB-Sticks etc. Wenn der Vorwurf mit Kinderpornographie oder Cybergrooming oder Stalking zu tun hat, will die Polizei Zugriff auf Hardware, Software, Protokolle und Datenspeicher bekommen. Die Auswertung von SMS und Chat-Nachrichten, der gespeicherte Bild- und Foto-Dateien sowie des Browser-Verlaufs liefert gemeinsam mit Meta- und Verbindungsdaten oft die einzigen verlässlichen Beweise für Sexualstraftaten, die sich im Internet abspielen.

Smartphones und Tablets erweisen sich auch sonst oft als Fundgrube für die Ermittlungsbehörden: Standort und GPS liefern genaue Bewegungsprofile. Schrittzähler und Fitness-Apps zeigen sogar detailliert, wie jemand sich an einem bestimmten Ort bewegt hat. Die gespeicherte Kommunikation gibt Auskunft über Beziehungen, Kontakte, Streitigkeiten oder Affären. Solche Informationen ermöglichen es der Polizei und Staatsanwaltschaft immer wieder, Verdächtige in einer Sexualstrafsache als Angeklagte vor die Strafkammer eines Landgerichts zu bringen.

Können Sie den Polizisten bei einer Durchsuchung den Zutritt zu Ihrer Wohnung verwehren?

Sie können und sollten die Polizisten nicht daran hindern, bei Ihnen eine Durchsuchung vorzunehmen. Das gilt sogar dann, wenn die Durchsuchungsmaßnahme rechtlich zweifelhaft ist oder wenn die Ermittlungsbeamten dabei ihre Befugnisse überschreiten. Überlassen Sie die Gegenwehr Rechtsanwalt Bauer – er wird umgehend Ihre Rechte sicherstellen. Bei Beweismitteln, die widerrechtlich erhoben wurden, kann es zu einem Beweisverwertungsverbot kommen.

Selbst wenn es schwer fällt: Es ist entscheidend, dass Sie bei der Durchsuchung ruhig bleiben und keinen Widerstand leisten. Der wäre sowieso sinnlos: Wenn Sie den Beamten den Zutritt nicht ermöglichen, werden diese die Türen einfach aufbrechen. Die Polizei kann einen Versuch, die Durchsuchung zu vereiteln oder Dinge ihrem Zugriff zu entziehen, als Grund für eine vorläufige Festnahme wegen Verdunkelungsgefahr nutzen. Sollte es gar zu körperlichen Rangeleien kommen, müssen Sie mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen die Ermittlungsbeamten rechnen.

Sie haben allerdings ein Recht darauf, dass die Beamten sich Ihnen gegenüber als Polizisten ausweisen und Ihnen den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln: Es gibt keinen Grund, warum Sie davon keine Kopie oder kein Foto machen dürften.

Außerdem haben Sie einen Anspruch darauf, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, solange Sie die Ermittlungsmaßnahmen nicht behindern. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.

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Gerne besprechen wir Ihren individuellen Problemfall in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Warum ist ein Foto oder eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses wichtig?

Bei Sexualstraftaten wie Kindesmissbrauch oder sexueller Belästigung gilt dasselbe wie für andere Straftatbestände: Für eine Hausdurchsuchung muss ein Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. (Der Begriff „Durchsuchungsbefehl“ ist nicht korrekt.) Nur bei „Gefahr in Verzug“ dürfen Ermittlungsbeamte eine Durchsuchung vornehmen, bevor ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dann müssen sie im Nachhinein aber eindeutig belegen können, warum zur Beantragung des richterlichen Beschlusses keine Zeit war.

In dem Dokument steht, was genau durchsucht werden soll – z. B. „Die Wohnung mit Nebenräumen“, „Sämtliche Gewerberäume“, „der Arbeitsplatz“, „die Kraftfahrzeuge“ oder „die Person“. Zum anderen muss angegeben sein, nach welcher Art von Beweismitteln gesucht wird. Das kann je nach Einzelfall etwas Spezifisches sein („Unterwäsche des Tatopfers“), oft handelt es sich jedoch um eine offene Liste, etwa „Mobiltelefone, Notebooks, Smartphones, internetfähige Geräte, Speichermedien, Hardware und Software“.

Selbst ein eher offen gehaltener Durchsuchungsbeschluss setzt den ermittelnden Beamten Grenzen: Sie können nicht willkürlich die Durchsuchung auf andere Wohnungen ausdehnen, oder einfach weitersuchen, wenn sie die im Beschluss erwähnten Dinge bereits gefunden und beschlagnahmt haben. Tun sie es doch, wird Rechtsanwalt Bauer als Ihr Strafverteidiger Beschwerde gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme einlegen, sobald ihm der Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Die Beschwerde hat zwar keine aufschiebende Wirkung. Im Erfolgsfall kann sie jedoch dazu führen, dass Ihnen beispielsweise Rechner und Handy umgehend wieder zurückgegeben werden müssen und die gewonnenen Daten nicht gespeichert und verwertet werden dürfen.

Es gibt keinen Grund, einen Verstoß gegen Ihre Rechte hinzunehmen.

Warum ist es ein Fehler, sich bei der Durchsuchung in Gespräche verwickeln zu lassen?

Wenn die Polizei Sie einer Sexualstraftat verdächtigt und Sie deshalb zu einer Befragung vorlädt, wissen Sie, was auf Sie zukommt. Sinnvollerweise sprechen Sie sich vorher mit Ihrem Strafverteidiger ab. Rechtsanwalt Bauer wird Sie genau über Ihre Rechte informieren. Er wird Sie dazu beraten, ob ein Gespräch mit den Ermittlern für Sie sinnvoll ist oder ob sie besser die Aussage verweigern. Wenn Sie es wünschen oder die Situation es erfordert, wird er bei der Vernehmung persönlich anwesend sein.

Wenn Polizisten am frühen Morgen vor der Tür stehen, sie plötzlich mit ansehen müssen, wie alles durchwühlt wird und Ihre Privatgegenstände abtransportiert werden, sind Sie unvorbereitet. Sie sind vermutlich aufgewühlt, und meist kennen Sie weder Ihre Rechte als Zeuge oder Beschuldigter noch können Sie absehen, welche Folgen eine nebenbei gemachte Äußerung hat. Die Polizei nutzt solche Situationen gern aus, um beiläufig Fragen zu stellen. Selbst wenn niemand das Gespräch aufnimmt oder protokolliert: Sie können fest davon ausgehen, dass ein Bericht angefertigt wird. In dem kann das, was Sie gesagt haben, plötzlich ganz anders klingen. Verzichten Sie besser auf Unterhaltungen mit den Ermittlern. Sie können dabei nichts gewinnen.

Weshalb sollten Sie der Sicherstellung von Dingen und der Durchsicht von Akten, Dokumenten oder Bildern widersprechen?

Sie können die Polizei nicht daran hindern, all das mitzunehmen oder in Augenschein zu nehmen, was sie bei einer Durchsuchung findet. Es gibt aber keinerlei Grund, warum Sie dem auch noch freiwillig zustimmen sollten. Genau das tun Sie, wenn Sie in die Sicherstellung oder Durchsicht von gefundenen Objekten und Unterlagen einwilligen.

Ohne Ihre Einwilligung muss die Polizei diese Sachen beschlagnahmen, um sie auszuwerten. Gegen die Beschlagnahme kann Rechtsanwalt Bauer umgehend Rechtsmittel einlegen. Das eröffnet die Chance, dass Sie die Sachen bald wieder zurückerhalten. Die Verwertung der Erkenntnisse vor Gericht kann dadurch verhindert werden, wenn die Beschlagnahme bzw. der Beschlagnahmebeschluss gegen geltendes Recht verstieß. Haben Sie stattdessen eine Einwilligung erteilt, ist es sehr viel schwieriger, später noch etwas auszurichten.

Warum finden Durchsuchungen so häufig frühmorgens statt?

Wenn Sie als Beschuldigter gelten, z. B. als Verdächtiger in einer Sexualstrafsache, geht die Polizei geht davon aus, dass Sie möglicherweise Beweismittel beseitigen oder beiseite schaffen. Deshalb wird eine Durchsuchung nicht angekündigt, und als Zeitpunkt häufig der frühe Morgen gewählt.

Das bedeutet: Sie sind völlig unvorbereitet und werden, aus dem Schlaf gerissen, damit konfrontiert sind, dass wegen Sexualdelikten ermittelt wird und Polizisten plötzlich die gesamte Wohnung durchstöbern, sämtliche privaten Unterlagen sichten und alle Speichermedien, Smartphones und Laptops mitnehmen, während Familienmitglieder schockiert sind und die Nachbarn tuscheln.

Ihre beste Aussicht in dieser Situation ist es, auf einen erfahrenen, engagierten und kompetenten Strafverteidiger für Sexualstrafrecht zu setzen. Markus Bauer wird als Ihr Rechtsanwalt alles tun, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben. Dazu gehört der juristische Widerstand gegen unangemessene oder unberechtigte Durchsuchungsmaßnahmen.

Während oder nach der Hausdurchsuchung: Anwalt einschalten!

Rechtsanwalt Markus Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht und berät Sie zu allen Ermittlungsmaßnahmen wie Befragungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Anwalt Bauer hat sich als Strafverteidiger einen bundesweiten Ruf erarbeitet und gilt als erstklassiger Strafverteidiger bei Sexualdelikten aller Art.

Unsere Strafrechtskanzlei vertritt bundesweit Mandanten. Mit Rechtsanwalt Bauer als Ihrem Verteidiger profitieren Sie von umfassender Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren.

Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun.

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Ihr Ansprechpartner im Sexualstrafrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Markus Bauer – Ihren Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.

Rechtsanwalt Markus Bauer

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    Hausdurchsuchung Sexualstraftat Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023 von advo_sexualstrafrecht_admin
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