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Ratgeber Vorladung Sexualstraftat

Vorladung wegen Sexualstraftat – das sollten Sie beachten!

Wisch Anwalt

Mit der grundlegenden Überarbeitung des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 wurde der Tatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB neu ins Strafgesetzbuch eingefügt. Damit sollen auch Fälle als Straftaten verurteilt werden können, die zuvor noch nicht strafrechtlich relevant waren oder im Einzelfall allenfalls eine Beleidigung darstellen könnten. Durch die Einführung dieses Straftatbestandes werden viele Verhaltensformen, die zuvor straffrei blieben, nun mit einer strafrechtlichen Verurteilung bedroht. Die Schwelle zur Strafbarkeit kann hierbei schnell überschritten sein. Damit einher gehen auch zahlreiche Fragen und Unsicherheiten. Wir klären im vorliegenden Ratgeber für Sie die wichtigsten Fragen.

Die Ratschläge zur Vorladung an sich gelten im Übrigen bei allen Beschuldigungen im Sexualstrafrecht.

Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen?
Was jetzt zu tun ist!

Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
  2. Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
  3. Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf von Sexualstraftaten wie sexuelle Übergriffe stehen nicht nur empfindliche und teils langjährige Freiheitsstrafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Haben Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren, sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.

Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!

Ihr Anwalt bei Sexualstraftaten
RA Markus Bauer

24/7 Notruftelefon beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Wenn wegen einer Sexualstraftat gegen Sie ermittelt wird, verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf!

0800 988 6067

info@advo-bauer.de

RA Markus Bauer Anwalt für Sexualstrafrecht

Was ist sexuelle Belästigung?

Eine sexuelle Belästigung nach § 184i StGB liegt vor, wenn eine Person eine andere in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Rein verbale Äußerungen sind daher nicht von diesem neuen Straftatbestand erfasst. Jedoch können sexuell aufgeladene verbale Äußerungen im Einzelfall auch weiterhin den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen.

Damit sind nach § 184i StGB insbesondere Handlungen strafbar, die typischerweise eine sexuelle Intimität zwischen den Beteiligten herstellen oder voraussetzen. Dies ist beispielsweise das Anfassen des Gesäßes oder der Brüste oder das Küssen von Hals oder Mund, jeweils gegen den Willen des Opfers.

Wird die Tat von mindestens zwei Personen gemeinschaftlich begangen, dann liegt ein besonders schwerer Fall nach § 184i Abs. 2 StGB vor.

Vorladung wegen sexueller Belästigung

In diesem Kontext gilt es auch den § 184j StGB im Auge zu behalten. Nach diesem macht sich strafbar, wer sich an einer Personengruppe mit mindestens drei Personen beteiligt, aus welcher heraus eine sexuelle Belästigung stattfindet und diese Tat fördert. Ein Fördern dieser Tat kann schon dann vorgeworfen werden, wenn sich der Betroffene nicht aktiv gegen die Tat stellt, sondern durch sein kritikloses verbleiben in der Gruppe die Gruppendynamik fördert und somit auch seine Unterstützung des oder der Täter zum Ausdruck bringt.

Welche Strafe droht bei sexueller Belästigung?

Eine sexuelle Belästigung stellt kein Kavaliersdelikt dar. Es drohen empfindliche Strafen. So droht bei einer Verurteilung wegen sexueller Belästigung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, beträgt der Strafrahmen drei Monate bis zu fünf Jahren.

Der Strafrahmen für die Beteiligung in einer Gruppe, aus welcher heraus eine sexuelle Belästigung geschieht, liegt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Der Vorwurf einer sexuellen Belästigung sollte daher keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden.

Muss ich einer Vorladung wegen sexueller Belästigung Folge leisten?

Nein, werden Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen, müssen Sie dieser Vorladung nicht folgen. Tatsächlich kann das Erscheinen zu der Vorladung gar eine erhebliche Gefahr im Verfahren für Sie als Beschuldigter darstellen. Regelmäßig versuchen die speziell hierzu geschulten Beamten sie auch außerhalb der Vernehmung in ein unverfängliches Gespräch zu verwickeln und ihm in diesem Rahmen einzelne Aussagen zu entlocken. Selbst wenn diese Aussagen in einem völlig anderen Kontext stehen, können diese im Verfahren gegen Sie verwendet werden.

Sie sollten daher im Falle einer Vorladung als Beschuldigter allenfalls kurz per E-Mail oder Brief mitteilen, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen werden und sich im Übrigen auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen.

Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Sexualstrafrecht

Gerne besprechen wir Ihren individuellen Problemfall in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Soll ich einen Anwalt einschalten?

Mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung geht neben der strafrechtlich drohenden Verurteilung regelmäßig auch ein erheblicher Imageschaden einher. Daher möchten Betroffene, die diesem Vorwurf ausgesetzt sind, häufig versuchen, die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen auszuräumen. Doch dies ist in derartigen Verfahren besonders gefährlich.

Sobald Sie eine Vorladung mit dem Vorwurf einer sexuellen Belästigung erhalten, sollten Sie nicht zögern und einen Anwalt einschalten. Gehen Sie keinesfalls unvorbereitet zur Vernehmung und machen gar eine Aussage. Dort kann sprichwörtlich jedes gesprochene Wort in ihrem Mund verdreht und gegen Sie verwendet werden.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie zwar von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen, jedoch bereits zuvor oder danach „private Gespräche“ mit den dort anwesenden Polizisten führen. Häufig bemühen sich die Polizeibeamten, Beschuldigte umgehend in ein unverfängliches Gespräch zu verwickeln und ihm im Rahmen dessen verfängliche Aussagen zu entlocken. Insbesondere vermeintlich „freundliche und verständnisvolle“ Beamte haben hierbei regelmäßig nicht ihr bestes im Sinn. Diese Gefahr schließen Sie durch die Herbeiziehung eines Anwalts bestmöglich aus.

Wie hilft mir ein Anwalt?

Ein im Sexualstrafrecht erfahrener Anwalt wird zunächst Akteneinsicht nehmen und dadurch die konkret gegen Sie erhobenen Vorwürfe sowie die diese Vorwürfe stützenden Beweise ermitteln. Im nächsten Schritt wird er mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie ermitteln und diese in Ihrem Sinne durchsetzen.

Hierbei wird der Rechtsanwalt für Sie die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und dem Gericht übernehmen. Idealerweise gelingt es ihm hierbei, bereits vor Erhebung einer Anklage die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

So vielfältig wie die möglichen Vorwürfe, so vielfältig sind auch die möglichen Verteidigungsstrategien. Diese lassen sich daher niemals pauschal vorhersagen. Selbst wenn Sie einen vermeintlich ähnlichen Fall bereits kennen, können regelmäßig vorliegende kleinste Abweichungen zu erheblich anderen Ergebnissen im Verfahren führen. Ein im Sexualstrafrecht fachkundiger Rechtsanwalt wird daher jede vorliegende Konstellation neu bewerten und das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielen.

Vorladung erhalten? Anwalt einschalten!

Rechtsanwalt Markus Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht und berät Sie zu allen Ermittlungsmaßnahmen wie Befragungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Anwalt Bauer hat sich als Strafverteidiger einen bundesweiten Ruf erarbeitet und gilt als erstklassiger Strafverteidiger bei Sexualdelikten aller Art.

Unsere Strafrechtskanzlei vertritt bundesweit Mandanten. Mit Rechtsanwalt Bauer als Ihrem Verteidiger profitieren Sie von umfassender Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren.

Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun.

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Ihr Ansprechpartner im Sexualstrafrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Markus Bauer – Ihren Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.

Rechtsanwalt Markus Bauer

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    Vorladung Sexualstraftat Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023 von advo_sexualstrafrecht_admin
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