Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
Die sexuelle Nötigung ist ein sexueller Übergriff, in dem eine Form von Zwang angewendet wird. Wenn hierbei noch ein Eindringen in den Körper hinzukommt, spricht man von einer Vergewaltigung. So ist die sexuelle Nötigung bereits ein schwerwiegender Verstoß im Sexualstrafrecht.
Geregelt wird die sexuelle Nötigung unter § 177 StGB. Bei einer Verurteilung für den Grundtatbestand droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Als Anwaltskanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir Beschuldigte beim Vorwurf der sexuellen Nötigung – deutschlandweit.
Unsere Inhalte in der Übersicht
- Gesetzlicher Hintergrund und Voraussetzungen
- Typische Missverständnisse und Beispiele
- Welche Strafen drohen
- Was tun, bei einem Strafverfahren
Ihnen wird sexuelle Nötigung vorgeworfen?
Was jetzt zu tun ist!
Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:
- Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
- Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
- Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!
Beim Vorwurf der sexuellen Nötigung stehen nicht nur empfindliche und teils langjährige Freiheitsstrafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.
Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!
Worum geht es beim Vorwurf der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StGB?
Sexuelle Nötigung ist ein Sexualdelikt, das mit Freiheitsstrafe geahndet wird.
In der Systematik des Sexualstrafrechts ist sexuelle Nötigung eine schwere Form des sexuellen Übergriffs: Dieser ist ebenfalls eine Sexualstraftat. Sexuelle Nötigung und der sexuelle Übergriff werden von demselben Paragraphen erfasst, dem § 177 StGB.
Ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers begangen werden. Eine sexuelle Nötigung wird daraus, wenn eine Form von Zwang dazukommt, weil der Täter …
- … ausnutzt, dass das Opfer mit einem „empfindlichen Übel“ rechnen muss, falls es Widerstand leistet – Gewalt oder ein anderer handfester Nachteil
- … ausdrücklich Drohungen für „Gewalt für Leib und Leben“ äußert, oder mit anderen Nachteilen droht, und das Opfer so dazu nötigt, die sexuelle Handlung zu erdulden
- … Gewalt nicht nur androht, sondern anwendet
- … sich die schutzlose Lage des Opfers für sexuelle Handlungen zunutze macht.
Wenn es bei der sexuellen Nötigung zum Eindringen in den Körper kommt (egal ob mit dem Penis, Fingern, Gegenständen etc.), liegt eine Vergewaltigung vor.
Was sind die entscheidenden Voraussetzungen für diesen Tatbestand?
- Die Tat muss ein Übergriff sein, der entgegen dem erkennbaren Willen des Opfers erfolgt ist.
- Die Handlung muss einen klaren sexuellen Bezug Das bedeutet nicht, dass es dem Täter in jedem Fall um sexuelle Befriedigung gehen muss. Sexuelle Nötigung kann auch aus Wut, Rachsucht o. ä. motiviert sein, solange die Handlungen sexualbezogen sind.
- Die sexuellen Handlungen müssen unter Zwang Das kann direkte körperliche Gewalt sein, oder physischer Zwang etwa durch Festhalten, Verriegeln von Türen etc. Doch so weit muss es gar nicht kommen. Auch Drohungen begründen eine Nötigung, wenn sie das Opfer dazu bringen, keinen Widerstand zu leisten. Und es genügt, dass die Drohung unausgesprochen im Raum steht. Das kann etwa im Rahmen einer von Gewalt geprägten Beziehung der Fall sein. Schließlich genügt auch das Ausnutzen einer schutzlose Lage des Opfers: sexuelle Handlungen in einer Situation, in der das Opfer niemand um Hilfe rufen und nicht weglaufen kann und deshalb auf Widerstand verzichtet, sind Nötigung.
Was sind typische Missverständnisse In Bezug auf sexuelle Nötigungstatbestände?
Es kommt nicht auf das Geschlecht an: Sexuelle Nötigung kann an Frauen, Männern und nicht-binären Menschen begangen werden.
Es kommt auch nicht auf das Alter an: Neben Erwachsenen können auch Jugendliche sowie Kinder zum Opfer werden. Im Fall der sexuellen Nötigung von Minderjährigen ist zusätzlich mit einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) oder sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) zu rechnen.
Eine sexuelle Nötigung ist nicht an aktive oder passive Rollen gebunden: Um Nötigung handelt es sich auch dann, wenn das Opfer bei den sexuellen Handlungen eine aktive Rolle übernimmt, solange es dies unter Zwang und entgegen seinem Willen tut.
Was sind Beispiele für sexuelle Nötigung?
Einige beispielhafte Fälle, die unter den Straftatbestand der sexuellen Nötigung fallen:
- Ein Ehemann ist in der Vergangenheit mehrfach gewalttätig gegenüber seiner Frau geworden. Als sie sich seinen Annäherungen widersetzt, droht er ihr Schläge an. Die eingeschüchterte Frau gibt den Widerstand auf und befriedigt den Mann mit der Hand.
- Ein Chef zwingt eine Mitarbeiterin, sich auf seinen Schoß zu setzen, und streichelt ihre Brüste, Beine und den Hintern. Als sie protestiert, droht er ihr mit Kündigung. Daraufhin nimmt sie die Berührungen hin. Am nächsten Tag erstattet sie Anzeige.
- Ein Mann geht mit einer Bekannten im Wald spazieren. Auf einer Lichtung außerhalb der Seh- und Hörweite anderer Menschen legt er sich auf die Frau und reibt seinen Penis durch die Kleidung an ihrem Körper. Die Frau versucht sich zu wehren. Durch das Gewicht des Mannes festgehalten, kann sie jedoch nicht fliehen.
Ergänzt man diese Beispiele um penetrativen Sex („Eindringen in den Körper“ – Oralverkehr, Vaginalverkehr, Oralverkehr), liegt jeweils eine Vergewaltigung vor.
Welche Strafen drohen, wenn man für sexuelle Nötigung verurteilt wird?
- Für den Grundtatbestand eines sexuellen Übergriffs liegt die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
- Die Freiheitsstrafe für sexuelle Nötigung beträgt allerdings mindestens ein Jahr, wenn die Tat unter Gewaltandrohung, Gewaltanwendung oder Ausnutzen der Schutzlosigkeit begangen wurde.
- Die Strafe für gemeinschaftlich begangene sexuelle Nötigung liegt bei mindestens zwei Jahren, genau wie für eine Vergewaltigung.
- Führt der Täter bei der sexuellen Nötigung eine Waffe bei sich, oder andere Mittel, um das Opfer gefügig zu machen, oder drohen dem Opfer durch die Tat schwere Gesundheitsschäden, dann liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren.
- Wird eine Waffe nicht nur mitgeführt, sondern auch eingesetzt, oder das Opfer schwer misshandelt oder in Todesgefahr gebracht, werden mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt.
Die Höchststrafe beträgt bei allen Straftatbeständen außer dem einfachen sexuellen Übergriff fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe.
Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Sexualstrafrecht
Gerne besprechen wir Ihren individuellen Problemfall in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Wie sollten Sie beim Vorwurf der sexuellen Nötigung reagieren?
Es gibt nur eine richtige Reaktion, wenn Sie der sexuelle Nötigung beschuldigt werden, jemand Anzeige erstattet und Polizei und Staatanwaltschaft gegen Sie ermitteln: Beauftragen Sie sofort, ohne jede Verzögerung, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht mit Ihrer Verteidigung!
Rechtsanwalt Markus Bauer hat sich bundesweit einen Namen als Strafverteidiger gegen den Vorwurf von Sexualdelikten gemacht und eine große Zahl von Mandanten erfolgreich verteidigt. Er wird umgehend alles tun, um Ihren guten Ruf zu schützen, Ihre Rechte zu wahren und den Fall für Sie zum bestmöglichen Ende zu bringen.
- Als Ihr Strafverteidiger kann Anwalt Bauer Akteneinsicht nehmen und so herausfinden, welche Vorwürfe wirklich im Raum stehen und was überhaupt an belastenden Aussagen und Beweisen vorliegt.
- Wenn die Ermittler eine Durchsuchung durchführen oder Ihr Smartphone oder andere Dinge beschlagnahmen wollen, wird Rechtsanwalt Bauer energisch darauf pochen, dass die Voraussetzungen für einen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschluss tatsächlich vorliegen müssen. Außerdem wird er überwachen, ob sich die Ermittlungsbeamten an die im Beschluss gesetzten Grenzen halten. Bei einem Verwertungsverbot dürfen unrechtmäßig erhobene Beweise nicht vor Gericht verwendet werden.
- Rechtsanwalt Bauer wird Sie dazu beraten, ob eine Aussage für Sie sinnvoll ist oder ob Sie besser keine Aussage machen. Außerdem kann er Sie bei Befragungen begleiten und unterstützen. Es ist Ihr Recht, zu schweigen – sagen Sie nichts, bevor Sie nicht mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen haben.
- Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht wird Markus Bauer mit Ihnen zusammen eine Verteidigungsstrategie Diese wird er mit der Erfahrung aus vielen Sexualstrafrechtsfällen genau auf Ihre Situation abstimmen. Wie verlässlich sind die belastenden Aussagen? Wie überzeugend sind die Beweise und Indizien? Wieso sollten Sie davon ausgehen, dass die Handlungen nicht einvernehmlich waren? Kann ein Gutachten Ihre Version der Dinge belegen? Welche mildernden Umstände liegen vor?
Was sind mögliche Milderungsgründe im Fall sexueller Nötigung?
- Wenn der Angeklagte sich nach der Tat aktiv um den Ausgleich mit dem Opfer bemüht, kann der Richter das als mildernden Umstand berücksichtigen: die Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld beispielsweise, das Einräumen der Verantwortung und eine Entschuldigung bei dem oder der Geschädigten.
- Wenn der Angeklagte umfassend aussagt und die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung des Tathergangs unterstützt, kann das ebenfalls zu einer milderen Strafe führen.
- Erfolgt die Tat in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit, etwa weil der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung oder unter dem Einfluss von Drogen das Unrechtmäßige seiner Tat nicht wahrnahm, stellt das einen weiteren Schuldminderungsgrund dar.
Ob und welche Strafmilderung in Ihrem Fall in Frage kommt, wird Rechtsanwalt Bauer präzise ausloten.
Ihr Anwalt beim Vorwurf der sexuellen Nötigung
Rechtsanwalt Markus Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht. Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht kennt er sich mit Verteidigungsstrategien beim Vorwurf sexueller Übergriffe, wie der sexuellen Nötigung präzise aus.
Die Strafrechtskanzlei Bauer ist bundesweit präsent. Kanzleigründer Markus Bauer genießt einen erstklassigen Ruf als erfolgreicher Strafverteidiger bei Sexualdelikten aller Art. Mit ihm als Ihrem Verteidiger profitieren Sie von umfassender Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren.
Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun.
Ihr Ansprechpartner im Sexualstrafrecht
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Markus Bauer – Ihren Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.
Kontaktformular
Schreiben Sie uns Ihr Problem über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch.