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Sexualdelikte Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Wisch Anwalt

Die sexuelle Belästigung ist im Sexualstrafrecht genau und ziemlich eng gefasst. Anders als in arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Fällen muss hierbei eine bewusste körperliche Berührung stattgefunden haben. Ist die sexuelle Belästigung jedoch erheblicher, kann die Tat auch eine sexuelle Nötigung oder ein sexueller Übergriff darstellen.

Geregelt unter § 184i StGB droht hierbei eine Freiheitsstrafe bis maximal zwei Jahre oder Geldstrafe. Bei Ersttätern ist also durchaus eine Bewährungsstrafe möglich.

Als Anwaltskanzlei für Sexualstrafrecht vertreten wir auch Beschuldigte beim Vorwurf der sexuellen Belästigung – deutschlandweit.

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Was jetzt zu tun ist!

Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
  2. Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
  3. Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf der sexuellen Belästigung stehen nicht nur empfindliche und Strafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.

Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!

Ihr Anwalt bei sexueller Belästigung
RA Markus Bauer

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Wenn wegen einer Sexualstraftat gegen Sie ermittelt wird, verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf! Wir sind rund um die Uhr erreichbar.

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RA Markus Bauer Anwalt für Sexualstrafrecht

Wie definiert das Sexualstrafrecht sexuelle Belästigung?

Das Sexualstrafrecht definiert sexuelle Belästigung recht genau und ziemlich eng. Gemäß dem Paragraph 184i im Strafgesetzbuch geht es um einen Vorfall, bei dem. …

  • ein Täter eine andere Person körperlich berührt – es muss einen direkten physischer Kontakt geben.
  • die Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgt – das Anfassen anderer Menschen kann zwar auch ohne Sexualbezug belästigend oder übergriffig sein, fällt dann aber nicht unter § 177 StGB.
  • die andere Person sich durch die Berührung belästigt fühlt – entscheidend ist also auch die subjektive Wahrnehmung des Gegenübers.
  • der als übergriffig empfundene Körperkontakt vorsätzlich erfolgt – ein unabsichtliches Berühren der Genitalien oder der Brust ist nicht strafbar.
Sexuelle Belästigung (§184i StGB)

Wenn diese Aspekte – direkte Berührung, sexueller Bezug, Belästigung, Vorsatz – nicht vorliegen, dann ist der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt. Die Beweispflicht liegt bei der Staatsanwaltschaft. Die Strafverteidigung kann die Anklage durch berechtigte Zweifel an jedem dieser Punkte zu Fall bringen.

Anzügliche Sprüche, Anstarren oder eindeutige Gesten sind also keine sexuelle Belästigung?

Im Arbeitsrecht und anderen Bereichen des Zivilrechts wird sexuelle Belästigung breit gefasst: Dort legt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fest, dass grundsätzlich jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten als sexuelle Belästigung zählt. Neben Berührungen fallen damit also auch eindeutige Bemerkungen, unangemessene Fragen nach dem Intimleben, das Aufhängen oder Zusenden pornographischer Bilder und ähnliches mehr darunter.

Im Sexualstrafrecht gilt das jedoch nicht. Dort sind alle Übergriffe, die nicht aus einer direkten Berührung des Opfers bestehen, vom Straftatbestand der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB ausgeschlossen.

Anders gesagt: Längst nicht jeder Vorfall der Kategorie #metoo ist gemäß § 177 StGB strafbar. Strafrechtliche Folgen können verbale Belästigungen und andere Übergriffigkeiten trotzdem haben: je nach Einzelfall sind sie zum Beispiel als Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB), als sexueller Übergriff (§ 177 StGB) oder bei Minderjährigen auch als sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder von Jugendlichen (§ 182 StGB) strafbar.

Welche Strafe droht bei Verurteilung für sexuelle Belästigung?

Der Strafrahmen reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Außerdem sind auch Geldstrafen möglich.

Fällt ein bestimmter Vorfall neben dem § 184i StGB noch unter einen weiteren Straftatbestand, der härtere Strafen ermöglicht, dann gilt dessen Strafrahmen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine sexuelle Belästigung so erheblich ist, dass sie auch eine sexuelle Nötigung oder einen sexuellen Übergriff darstellt. Dann bestimmt der in § 177 StGB dafür vorgesehene Strafrahmen eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Höhere Strafen für sexuelle Belästigung drohen außerdem in sehr schweren Fällen sexueller Belästigung. Dann sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren vor. Als sehr schwerer Fall zählt es typischerweise, wenn mehrere Täter die Tat gemeinsam begehen.

Wann ist bei sexueller Belästigung eine Bewährungsstrafe möglich?

Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren werden in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. Der Täter muss dann nicht ins Gefängnis, wenn er nicht gerade erneut straffällig wird oder klar gegen seine Bewährungsauflagen verstößt.

Je nach der Schwere des Vorfalls kann es auch sein, dass überhaupt keine Freiheitsstrafe verhängt wird, sondern nur eine Geldstrafe mit einer entsprechenden Anzahl von Tagessätzen. Entscheidend für das Urteil und die Strafzumessung des Gerichts ist auch, wie kompetent der Strafverteidiger die Argumente für eine mildere Strafe, für eine geringere Schuld oder für grundlegende Zweifel an der Schuld in den Mittelpunkt rückt.

Das Ermittlungsverfahren kann auch dadurch enden, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlässt. Dieser besteht fast immer aus einer Geldstrafe, fast nie aus einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Ein weiterer, wichtiger Vorteil: bei einem Strafbefehl findet kein Eintrag ins Zentralregister statt, solange die Geldstrafe 90 Tagessätze nicht übersteigt und keine früheren Einträge über Straftaten vorhanden sind. Ohne Eintrag im Zentralregister steht der Vorfall nicht im erweiterten Führungszeugnis, das manche Arbeitgeber oder Organisationen verlangen.

Andererseits gibt es keine Garantie, dass ein Strafverfahren aufgrund sexueller Belästigung so glimpflich ausgeht. Der erste Strafprozess, der nach Einführung des damals neuen Paragraphen stattfand, endete mit einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung für einen jungen Mann, der einer Passantin auf der Straße drei Mal an den Po gegrapscht hatte. Solche Beispiele machen klar, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Wer mit dem Verdacht auf sexuelle Belästigung konfrontiert wird, sollte umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht wie Rechtsanwalt Bauer mit der Strafverteidigung beauftragen.

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Wo ist die Grenze zwischen einer sexuellen Belästigung und einem sexuellen Übergriff?

Sexuelle Handlungen an einer anderen Person unter Missachtung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung sind grundsätzlich ein sexueller Übergriff gemäß § 177 StGB. Das gilt allerdings nur, wenn die Handlung eine gewisse Erheblichkeit hat. Sie muss die sexuellen Grenzen der anderen Person deutlich und empfindlich überschreiten.

Bei der sexuellen Belästigung besteht keine solche Erheblichkeitsgrenze. Deshalb kann bereits eine flüchtige oder einmalige unangemessene Berührung für ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen § 184i StGB ausreichen.

Was sind typische Beispiele für sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechts?

  • Eine Gruppe angetrunkener junger Männer umringt zwei Freundinnen, die gemeinsam ein Straßenfest besuchen. Sie greifen den Frauen mehrfach an die Brust, an den Hintern und zwischen die Beine. Da es um eine als Gruppe begangene Tat handelt, liegt ein schwerer Fall im Sinne des Strafgesetzbuches vor, der eine härtere Strafe des Gerichts nach sich zieht.
  • Ein Mann wird durch eine Überwachungskamera gefilmt, wie er mehreren ihm unbekannten Frauen in der Straßenbahn den Hintern tätschelt.
  • Ein Arbeitnehmer hat sich in eine Kollegin verliebt. Eines Tages umarmt er sie spontan und küsst sie intensiv auf den Mund. Die Mitarbeiterin empfindet diesen unerwünschten Kontakt als Verletzung ihrer persönlichen Grenzen. Sie begnügt sich nicht mit einer Beschwerde bei der Personalabteilung, sondern stellt zudem Strafantrag bei der Polizei.
  • Ein pädophiler Mann zieht auf dem Kinderspielplatz einem kleinen Jungen die Hose herunter, weil ihn das erregt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft umfasst neben dem sexuellen Missbrauch von Kindern auch sexuelle Belästigung.
  • Eine Frau wird festgenommen und von einer Polizistin durchsucht. Weil sie sich darüber ärgert, kneift sie die Polizistin überraschend durch die Uniformhose in die Genitalien.

Dem Täter muss es bei der unangemessenen Berührung nicht um die eigene sexuelle Erregung gehen. Wenn ein Sexualbezug vorliegt, kann das Motiv beispielsweise auch in der Demütigung der anderen Person bestehen.

Was bedeutet es, dass sexuelle Belästigung ein Antragsdelikt ist?

Bestimmte Straftaten sind laut Gesetz Antragsdelikte. Dazu gehört auch die sexuelle Belästigung. Dieser Begriff bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nur dann zur Strafverfolgung verpflichtet sind, wenn das mutmaßliche Opfer Strafantrag stellt.

Liegt nur eine Strafanzeige vor, die zum Beispiel durch Dritte gestellt wurde, oder erfahren die Ermittlungsbehörden auf andere Art von dem Vorfall, zum Beispiel in einer Vernehmung zu anderen Delikten, dann liegt es im Ermessen des Staatsanwalts, ob er die Tat verfolgt. Das wird er dann tun, wenn aus seiner Sicht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, etwa weil in letzter Zeit in der Gegend viele Frauen belästigt wurden.

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Rechtsanwalt Markus Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht, auch gegen den Vorwurf sexueller Belästigung. Anwalt Bauer hat sich als Strafverteidiger einen bundesweiten Ruf erarbeitet. Er gilt als erstklassiger Strafverteidiger bei Sexualdelikten aller Art. Das Sexualstrafrecht ist einer seiner Hauptschwerpunkte. Unsere Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Mit Rechtsanwalt Bauer als Ihrem Verteidiger profitieren Sie von umfassender Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren. Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie unsere Strafrechtskanzlei kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun.

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    Sexuelle Belästigung Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023 von advo_sexualstrafrecht_admin
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