Die Untersuchungshaft (auch U-Haft) ist eine besonders belastende Phase im Leben eines Beschuldigten, vor allem im Bereich des Sexualstrafrechts. Sie tritt ein, wenn ein Verdacht auf ein schweres Verbrechen, wie etwa ein Sexualdelikt, besteht und das Gericht aufgrund dieser Verdachtsmomente die Freiheit des Beschuldigten einschränkt, um die Durchführung des Strafverfahrens zu sichern.
In dieser schwierigen Zeit sind die Herausforderungen vielfältig: Isolation, psychischer Druck und eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten stellen nur einen Teil der Problematik dar. Besonders in Fällen von Sexualdelikten wie Vergewaltigung oder Sexuelle Nötigung ist die Situation der Inhaftierten oft noch prekärer, da sie mit zusätzlicher gesellschaftlicher Stigmatisierung konfrontiert sind. Eine frühzeitige und kompetente Verteidigung kann in dieser Situation den Unterschied machen und hilft, den schwierigen Bedingungen der Untersuchungshaft entgegenzuwirken.
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- Soziale Isolation und Gefahr von Übergriffen: Sexualstraftäter sind in der Untersuchungshaft häufig sozialen Isolationen ausgesetzt, da sie von anderen Inhaftierten oft gemieden oder gar angefeindet werden. Diese Isolation erhöht das Risiko von Übergriffen durch Mithäftlinge erheblich.
- Fehlende Unterstützung durch Angehörige: In vielen Fällen erhalten Sexualstraftäter keine Unterstützung von ihren Angehörigen. Dies bedeutet, dass sie oft keine Kleidung oder andere notwendige Dinge zugesandt bekommen, was ihre Situation weiter verschärft.
- Gefahr der Anordnung von Sicherungsverwahrung: Eine zusätzliche Belastung stellt die drohende Anordnung von Sicherungsverwahrung dar. Diese Ungewissheit kann zu erheblichem psychischem Druck führen und die ohnehin schon belastende Untersuchungshaft noch unerträglicher machen.
- Erschwerte Verteidigungsmöglichkeiten: In der Untersuchungshaft sind die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt. Die Zugänge zur Vollzugsanstalt sind erschwert, was eine optimale Verteidigung behindert. Dies führt oft dazu, dass Verteidigungsstrategien nicht optimal entwickelt und umgesetzt werden können.
- Kein Zugriff auf finanzielle Mittel: Ein weiterer kritischer Punkt ist der eingeschränkte Zugriff auf eigene finanzielle Mittel. Da vieles von Vollmachten abhängt und Banken oft Unterschriften benötigen, können Bankzahlungen an den Verteidiger häufig nicht gewährleistet werden. Dies führt dazu, dass die finanzielle Unterstützung für eine ideale Verteidigung nicht sichergestellt ist.
- Eingeschränkte Verteidigung bei Pflichtverteidigung: Bei Pflichtverteidigungen ist die Situation oft noch schwieriger, da die Vergütungssätze nicht ausreichen, um eine umfassende und ideale Verteidigungstätigkeit zu gewährleisten. Dies kann dazu führen, dass der Beschuldigte nicht die bestmögliche rechtliche Unterstützung erhält.
- Unfaire Zeugensituation: Während der Untersuchungshaft haben Zeugen häufig die Freiheit, sich abzusprechen und ihre Aussagen zu koordinieren, was die Verteidigung des Beschuldigten weiter erschwert. Der Beschuldigte hat keinerlei Möglichkeiten, innerhalb seines Familienkreises Frieden zu schaffen oder Einfluss zu nehmen, was die Situation zusätzlich kompliziert.
Vorbeugende Maßnahmen: In dieser prekären Situation ist es ratsam, dass Personen, die Angst haben, selbst Beschuldigte in einem Sexualstrafverfahren zu werden, rechtzeitig einen Verteidiger kontaktieren. Es ist wichtig, in enger Abstimmung mit dem Verteidiger alle notwendigen Maßnahmen für eine ideale Sexualstrafverteidigung zu ergreifen. Dies kann helfen, die oben beschriebenen Herausforderungen zu bewältigen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.