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Ratgeber Vorladung wegen sexueller Belästigung

Vorladung wegen sexueller Belästigung – das sollten Sie beachten!

Wisch Anwalt

Haben Sie eine Vorladung wegen sexueller Belästigung erhalten? Lassen Sie sich nicht verunsichern. Als erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht biete ich Ihnen die dringend benötigte rechtliche Unterstützung und Verteidigung. Verstehen Sie Ihre Rechte, die möglichen Verteidigungsstrategien und die Schritte, die Sie unternehmen sollten. Kontaktieren Sie mich für eine vertrauliche Erstberatung und sichern Sie sich kompetente Hilfe in dieser herausfordernden Situation.


Verlieren Sie keine Zeit, ich helfe Ihnen!

Rufen Sie mich an: 05151 822 24 61
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: info@advo-bauer.de

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage streng vertraulich!

Ihr Markus Bauer


Sie haben eine Vorladung wegen sexueller Belästigung erhalten?
Was jetzt zu tun ist!

Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:

  1. Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
  2. Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
  3. Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!

Beim Vorwurf von Sexualstraftaten wie sexueller Belästigung stehen nicht nur empfindliche und teils langjährige Freiheitsstrafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Haben Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren, sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.

Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!

Ihr Anwalt bei Sexualstraftaten
RA Markus Bauer

24/7 Notruftelefon beim Vorwurf einer Sexualstraftat

Wenn wegen einer Sexualstraftat gegen Sie ermittelt wird, verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf! Wir sind rund um die Uhr erreichbar.

05151 822 24 61

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RA Markus Bauer Anwalt für Sexualstrafrecht

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Vorladung erhalten? Anwalt einschalten!

Rechtsanwalt Markus Bauer übernimmt Ihre Strafverteidigung gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht und berät Sie zu allen Ermittlungsmaßnahmen wie Befragungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Anwalt Bauer hat sich als Strafverteidiger einen bundesweiten Ruf erarbeitet und gilt als erstklassiger Strafverteidiger bei Sexualdelikten aller Art.

Unsere Strafrechtskanzlei vertritt bundesweit Mandanten. Mit Rechtsanwalt Bauer als Ihrem Verteidiger profitieren Sie von umfassender Erfahrung aus einer Vielzahl von Strafverfahren.

Verlieren Sie keine Zeit – je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun.

Ihr Ansprechpartner im Sexualstrafrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Markus Bauer – Ihren Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.

Rechtsanwalt Markus Bauer

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Schreiben Sie uns Ihr Problem über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch.

    Vorladung wegen sexueller Belästigung Zuletzt aktualisiert: 18.10.2024 von advo_sexualstrafrecht_admin
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