FAQ:
Antworten zu unserer Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Beim Sexualstrafrecht steht für den Beschuldigten häufig die gesamte Existenz auf dem Spiel. Deshalb sind die meisten nicht auf der Suche nach einem „Wald- und Wiesenanwalt“ sondern wollen die bestmögliche Strafverteidigung – einen Experten für Sexualstrafrecht.
Auf dieser Seite wollen wir Ihnen die Vorteile unserer Verteidigung aufzeigen und häufig gestellte Fragen zu unserer Dienstleistung beantworten.
Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen?
Was jetzt zu tun ist!
Halten Sie sich an die 3 goldenen Regeln:
- Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten!
- Keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen!
- Umgehend einen Anwalt für Sexualstrafrecht kontaktieren!
Beim Vorwurf einer Sexualstraftat stehen nicht nur empfindliche und teils langjährige Freiheitsstrafen im Raum. Berufliche Konsequenzen und die gesellschaftliche Ausgrenzung können ebenso Teil davon sein. Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen.
Wir schützen Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln mit Ihnen eine perfekte Verteidigungsstrategie. Wir stehen an Ihrer Seite!
Warum unsere Kanzlei die richtige Wahl für Sie ist?
Es gibt derzeit über 165.000 zugelassen Rechtsanwälte in Deutschland. Strafverteidiger sind davon die Wenigsten, wenn es auch im Bereich Strafrecht eine ordentliche Auswahl an Anwälten gibt. Nur wenige jedoch haben ihren Fokus auf das Sexualstrafrecht gerichtet. Wir haben uns darauf spezialisiert.
Das Sexualstrafrecht begleitet unsere Kanzlei täglich. In Zahlen ausgedrückt: Im Jahr 2020 waren es 268 Verfahren, im Jahr 2021 insgesamt 264 Verfahren.
Neben dem theoretischen, also juristischen Wissen haben wir deshalb eine enorme praktische Erfahrung gesammelt. Dadurch sind wir eine der führenden Anwaltskanzleien für Sexualstrafrecht in Deutschland.
Zudem haben wir unsere kanzleiinternen Abläufe optimiert, damit Sie als Mandant immer den vollen Überblick behalten. Dazu gleich mehr.
Online-Akte für Mandanten - was ist das?
Wir wollen, dass Sie immer den vollen Überblick über sämtliche Abläufe behalten und stets Ihre gesamte Akte einsehen können. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten eine übersichtlichen Online-Akte. Nicht nur über den Browser kann man sich hierbei einloggen - wir haben auch eine App entwickelt. Erhältlich für iPhone und Android. So haben Sie Ihre Dokumente immer griffbereit.
Welche Verteidigungsstrategie bietet die Kanzlei an?
Die perfekte und ideale Verteidigungsstrategie ist immer individuell. Pauschale Antworten können wir hierbei nicht geben. Unser Ziel ist immer eine schnelle Lösung des Problems, am besten mit einer zeitnahen Einstellung des Verfahrens. An diesem Ziel arbeiten wir und wählen hierfür die am besten geeignete Strategie für Ihre Verteidigung.
Ist die Aktenlage aussichtslos für eine Einstellung oder einen Freispruch, werden wir alles daransetzen, damit die Strafe möglichst gering ausfällt und die Öffentlichkeit so wenig wie möglich mitbekommt.
Bundesweite Vertretung, wie ist das möglich?
Im heutigen digitalen Zeitalter ist eine bundesweite Strafverteidigung keinerlei Problem mehr. Wir sind immer für unsere Mandanten erreichbar und erledigen die meisten Tätigkeiten online oder mit dem Telefon. Unsere Mandanten haben zudem jederzeit einen geschützten Zugriff auf sämtliche sie betreffenden Unterlagen, durch unsere „Online Akte“.
Bei wichtigen Angelegenheiten (etwa einem Gerichtstermin) sind wir selbstverständlich vor Ort. Auch eine ausführliche Aussprache vor einem Prozess findet in der Regel persönlich statt. Sie haben also keinerlei Nachteile gegenüber einer Verteidigung durch einen Anwalt in Ihrer Nähe.
Der Hauptsitz unserer Kanzlei befindet sich in Hameln. Von dort aus vertreten wir Sie bundesweit vor allen Gerichten.
Übernimmt die Kanzlei eine Pflichtverteidigung im Sexualstrafrecht?
Ehrlich gesagt, ungern. Eine qualifizierte Verteidigung im Sexualstrafrecht ist auf Basis der Vergütung einer Pflichtverteidigung nicht möglich. In Anwaltskreisen hört man oft: Der Mandant tut so, als würde er den Pflichtverteidiger bezahlen und der Pflichtverteidiger tut so, als verteidige er den Mandanten.
Wenn wir ein Mandat übernehmen, können Sie sicher sein, dass wir uns zu 100 % für Sie einsetzen. Unser Engagement bedarf einer entsprechenden Gegenleistung.
Was kostet die Vertretung durch die Kanzlei Bauer im Sexualstrafrecht?
Selbstverständlich sind wir zuallererst an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Eine pauschale Antwort können wir hier jedoch nicht geben, da auch hier der Einzelfall entscheidend ist.
Jedoch wollen wir offen sein: Unser Honorar ist hoch. Aber Sie erhalten für Ihr Geld mehr als nur ein paar Nebelkerzen. Am Verlauf und dem Ausgang solcher Verfahren hängt nicht selten die komplette Existenz des Mandanten. Wir wissen, was wir tun und die Freiheit sollte es Ihnen Wert sein.
Eine Kosteneinschätzung erhalten Sie selbstverständlich in einem ersten unverbindlichen Gespräch.
Schuldig oder Unschuldig: Macht das für die Strafverteidigung einen Unterschied?
Eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch lässt sich mit einem unschuldigen Mandanten in den meisten Fällen selbstverständlich leichter umsetzen. Für uns als Anwaltskanzlei spielt Ihre Schuld oder Unschuld jedoch keine Rolle. Haben Sie uns Ihr Mandat gegeben, werden wir Sie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen.
Ich bin schuldig: Kann ich Ihnen die Wahrheit sagen?
Das gegenseitige Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung. Uns gegenüber können Sie immer die Wahrheit sagen. Wir werden Sie weder vorverurteilen noch leidet eine Strafverteidigung darunter. Zudem sind wir an die anwaltliche Schweigepflicht gebunden. Wir stehen immer an der Seite unserer Mandanten!
Wir und Sie wollen keine bösen Überraschungen erleben. Darum ist es umso wichtiger, uns von Beginn an die Wahrheit zu sagen und die Tatsachen auch nicht zu schönigen. Nur so können wir für Sie die optimale Verteidigungsstrategie entwickeln und diese auch effektiv anwenden.
Ich bin unschuldig: Brauche ich dennoch einen Anwalt?
Die Unschuld allein schützt nicht immer vor Strafe. So hart wie es klingen mag, vor Gericht zählt nicht die Wahrheit, sondern was man dem Beschuldigten zur Last legen kann. Nicht wenige Beschuldigte werden anhand von Indizien verurteilt.
Viele Unschuldige denken, sie könnten mit einer Aussage bei der Polizei die Vorwürfe ausräumen. Das Gegenteil ist oftmals der Fall. Ob schuldig oder unschuldig, kontaktieren Sie am besten sofort, wenn Sie von den Ermittlungen gegen Sie erfahren, einen erfahrenen Anwalt, der Ihre Rechte wahrt und mit Ihnen die Ermittlungsakte prüft.
Auf was soll ich als Beschuldigter im Sexualstrafrecht achten?
Fragen, die uns von Mandanten häufig gestellt werden, haben wir in einem weiteren FAQ-Bereich gesammelt und kurz beantwortet:
Ihr Ansprechpartner im Sexualstrafrecht
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Markus Bauer – Ihren Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.
Kontaktformular
Schreiben Sie uns Ihr Problem über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch.